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Bauvertrag prüfen: worauf es bei Abnahme, Gewährleistung und Sicherheitseinbehalt ankommt

Viele Risiken stehen nicht im Angebot, sondern im Kleingedruckten des Vertrags. Drei Punkte lohnen immer einen genauen Blick.

1. Abnahme

Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über (§ 12 Abs. 6 VOB/B), und die Frist für Mängelansprüche beginnt. Ist die VOB/B vereinbart und wird keine Abnahme verlangt, gilt die Leistung als abgenommen: 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung (§ 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B), bei Benutzung 6 Werktage nach Beginn der Benutzung (§ 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B).

Schließt ein Vertrag die fiktive Abnahme aus und verlangt eine ausdrückliche schriftliche Abnahme, kann eine fertige Leistung lange „in der Schwebe“ bleiben – etwa wenn der Auftraggeber schweigt.

2. Gewährleistung

Mängelansprüche bei einem Bauwerk verjähren nach BGB in fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), nach VOB/B in der Regel in vier Jahren (§ 13 Abs. 4 VOB/B). Abweichende Fristen im Vertrag – etwa sechs statt vier Jahre – sollten Sie bewusst vereinbaren und einkalkulieren.

3. Sicherheitseinbehalt

Eine Sicherheit soll die vertragsgemäße Ausführung und die Mängelansprüche absichern (§ 17 Abs. 1 VOB/B). Möglich sind Einbehalt, Hinterlegung oder Bürgschaft; nach VOB/B hat der Auftragnehmer die Wahl unter den Sicherheitsarten und kann sie austauschen (§ 17 Abs. 3 VOB/B). Prüfen Sie Höhe, Dauer und den Zeitpunkt der Freigabe.

So läuft die Prüfung in BauWalker

Sie wählen den Vertrag und stellen auf Wunsch eine eigene Frage, etwa zu Abnahme und Gewährleistung.

Vertrag wählen und optional eine eigene Frage stellen
Vertrag wählen und optional eine eigene Frage stellen

Die Prüfung dauert bis etwa zehn Minuten; Sie können die Seite schließen. BauWalker gleicht den Vertrag mit VOB/B und BGB ab.

Die Prüfung läuft: Abnahme, Gewährleistung und Sicherheitseinbehalt werden abgeglichen
Die Prüfung läuft: Abnahme, Gewährleistung und Sicherheitseinbehalt werden abgeglichen

Im Bericht sehen Sie die Risiken nach Gewicht, jeweils mit der Vertragsziffer, auf die sie sich stützen.

Prüfbericht: drei Risiken mit Verweis auf die Vertragsziffer
Prüfbericht: drei Risiken mit Verweis auf die Vertragsziffer
Gespeicherte Berichte bleiben abrufbar
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So funktioniert es in BauWalker

Der Bericht ist eine Arbeitshilfe: Er zeigt, wo Sie genauer hinsehen sollten – die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Mehr dazu: Vertragsprüfung →

Dieses Material dient der Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die konkreten Folgen hängen von Ihrem Vertrag und den Umständen auf der Baustelle ab.