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Checkliste: Abnahmeprotokoll für Bauleistungen

Ein vollständiges Protokoll entscheidet, was nach der Abnahme noch gefordert werden kann. Diese Checkliste hilft, nichts zu vergessen, und liefert einen Mustertext zum Anpassen.

Letztes Update 19.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · Checkliste und Muster, im Einzelfall anzupassen

Checkliste auf Klemmbrett mit Schlüssel und Bauhelm
Illustration, mit KI erstellt

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Protokoll hält Termin, Teilnehmer, abgenommenen Umfang, Mängel, Restarbeiten und Vorbehalte fest.
  • Vertragsstrafe und bekannte Mängel müssen bei der Abnahme vorbehalten werden (§ 11 Abs. 4 VOB/B, § 640 Abs. 3 BGB).
  • Das Abnahmedatum löst Fälligkeit, Verjährung und Gefahrübergang aus. Notieren Sie es.
  • Jede Partei erhält eine Ausfertigung (§ 12 Abs. 4 VOB/B).

Hintergrund und Rechtsfolgen: Abnahme einer Bauleistung.

Checkliste vor dem Termin

PunktErledigt
Fertigstellung schriftlich gemeldet, Abnahme verlangt oder vereinbart (Datum notieren)☐
Termin und Ort mit ausreichend Vorlauf vereinbart, Einladung schriftlich☐
Teilnehmer festgelegt: Auftraggeber, Auftragnehmer, Bauleitung, ggf. Sachverständiger☐
Vertrag, Leistungsverzeichnis, Nachträge und Pläne zur Hand☐
Bautagesberichte, Fotos und Aufmaß bereit☐
Prüfprotokolle (Dichtheit, Druck, Messungen, Estrichfeuchte)☐
Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise, Bestandspläne☐
Eigene Vorabnahme durchgeführt, offensichtliche Mängel behoben☐

Checkliste beim Termin

PunktErledigt
Begehung nach Leistungsverzeichnis und Plan, Raum für Raum☐
Mängel mit Ort, Beschreibung und Foto festgehalten☐
Mängel nach wesentlich und unwesentlich eingeordnet☐
Restarbeiten mit Frist notiert☐
Vorbehalte (bekannte Mängel, Vertragsstrafe) aufgenommen☐
Einwendungen des Auftragnehmers aufgenommen☐
Übergebene Unterlagen aufgelistet☐
Schlüssel- und Zählerstände, falls relevant☐
Protokoll vor Ort gelesen und von beiden Seiten unterschrieben☐
Jede Partei erhält eine Ausfertigung☐

Checkliste nach dem Termin

PunktErledigt
Abnahmedatum als Beginn der Verjährung notiert (siehe Gewährleistung)☐
Fristen für Mängelbeseitigung im Kalender☐
Schlussrechnung vorbereiten (siehe Schlussrechnung)☐
Sicherheiten prüfen: Rückgabe der Erfüllungssicherheit, Stellung der Mängelsicherheit (siehe Sicherheitseinbehalt)☐
Protokoll, Fotos und Anlagen im Projektordner abgelegt☐

Mustertext

ABNAHMEPROTOKOLL

Bauvorhaben: [Bezeichnung, Adresse]
Vertrag vom [TT.MM.JJJJ], Auftragsnummer [Nummer]
Auftraggeber: [Name, Anschrift]
Auftragnehmer: [Name, Anschrift]
Gewerk / Leistungsumfang: [Beschreibung]

Art der Abnahme: [förmliche Abnahme / Teilabnahme für ...]
Datum und Uhrzeit: [TT.MM.JJJJ, hh:mm]
Ort: [Adresse]

Teilnehmer:
- Auftraggeber: [Name, Funktion]
- Auftragnehmer: [Name, Funktion]
- Weitere: [Bauleitung, Sachverständiger, ...]

1. Abgenommener Leistungsumfang
[Die Leistungen laut Vertrag vom [Datum] einschließlich Nachträgen [Nr.] bis [Nr.] wurden begangen. Abgenommen werden: ...]

2. Festgestellte Mängel (Mängelliste)
Nr. | Ort | Beschreibung | Foto | Frist zur Beseitigung
1 | [Raum / Bauteil] | [Mangel] | [Nr.] | [Datum]
2 | [...] | [...] | [...] | [...]
Die Mängel sind [wesentlich / unwesentlich]. Die Abnahme wird [erklärt / wegen wesentlicher Mängel verweigert].

3. Restarbeiten
[Beschreibung] bis [Datum].

4. Vorbehalte
Der Auftraggeber behält sich vor:
- Rechte wegen der unter 2. genannten und weiterer bekannter Mängel,
- die Vertragsstrafe [Betrag/Regelung, Vertragsziffer] wegen Überschreitung des Fertigstellungstermins [Datum],
- [weitere Vorbehalte].

5. Einwendungen des Auftragnehmers
[Einwendungen oder „keine“].

6. Übergebene Unterlagen
[Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Bestandspläne, Garantieerklärungen, ...]

7. Sonstiges
[Zählerstände, Schlüsselübergabe, ...]

Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am [Datum] (§ 13 Abs. 4 Nr. 3 VOB/B bzw. § 634a Abs. 2 BGB).

Das Protokoll wurde vor Ort verlesen, von den Beteiligten genehmigt und in [Anzahl] Ausfertigungen erstellt. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.

[Ort], den [TT.MM.JJJJ]

Auftraggeber: ________________________   Auftragnehmer: ________________________

Hinweise

  • Wesentliche Mängel: Dann kann die Abnahme verweigert werden. Dokumentieren Sie die Verweigerung und, bei Verlangen, die gemeinsame Zustandsfeststellung (§ 650g BGB).
  • Teilabnahme: Für in sich abgeschlossene Teile gesondert protokollieren.
  • Unterschrift verweigert? Vermerken Sie das im Unterschriftsfeld mit Datum und Zeugen.
  • Wer abnimmt, muss befugt sein. Klären Sie Vollmachten vorab.

Häufige Fragen

Muss ich das Protokoll sofort unterschreiben lassen?

Ja, am besten vor Ort. Lassen Sie es von beiden Seiten lesen und unterschreiben und geben Sie jeder Partei eine Ausfertigung.

Was, wenn Mängel nach dem Termin auftauchen?

Sie fallen unter die Mängelansprüche. Schriftlich rügen, solange die Frist läuft (§ 13 Abs. 5 VOB/B).

Reicht ein Foto der Unterschrift?

Besser das Original. Für nachträgliche Streitigkeiten ist ein im Original unterzeichnetes Protokoll der sicherste Beleg.

Darf der Auftraggeber die Abnahme verweigern, wenn kleine Mängel bleiben?

Nein, nicht wegen unwesentlicher Mängel (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wesentliche Mängel berechtigen nach VOB/B zur Verweigerung (§ 12 Abs. 3).

Quellen und Stand

  • § 12 Abs. 1 bis 6, § 11 Abs. 4, § 13 Abs. 4 VOB/B (Fassung 2016, im BauWalker-Korpus gegen den Normtext geprüft)
  • §§ 640, 650g, 634a BGB
  • Stand: 19.10.2026. Muster und Checkliste ersetzen keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf abweichende Regeln.

So funktioniert es in BauWalker

BauWalker bereitet Dokumente wie das Abnahmeprotokoll als Entwurf vor, und das Protokoll bleibt im Projekt neben Vertrag und Bautagesberichten ablegbar. Sie prüfen den Text und entscheiden.

Dieses Material dient der Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die konkreten Folgen hängen von Ihrem Vertrag und den Umständen auf der Baustelle ab.